Übernahme von Abstandsflächen


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Abgeschickt von Markus Sandmann am 12 Dezember, 2005 um 19:19:59

Hallo,

Rechtsfrage, Bayern.

Angenommen, ich übernehme die Abstandsflächen des Nachbarn (Grunddienstbarkeit...).

Dann, soweit ich verstanden habe, darf der Nachbar, sofern nichts anderes dagegen spricht, ein Gebäude (z.B. Haupthaus) auf die Grenze bauen. Ich hingegen muss von dieser Grenze mit meinem Haus oder "abstandspflichtigem Bauswerk" sechs Meter Abstand halten (meine Abstandsflächen dürfen sich mit Abstandsflächen des Nachbarn nicht schneiden).

Frage: Darf ich dann eine Garage, die nach LBO Bayern und B-Plan an die Grenze(!) gebaut werden darf, nachträglich an die Grenze bauen? (Also trotz Übernahme der Abstandsflächen.)

Auch wenn der Nachbar noch nicht gebaut hat?




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