Re: Bauen in zweiter Reihe ( M-V)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von M. Büttner am 13 Dezember, 2005 um 09:04:20

Antwort auf: Bauen in zweiter Reihe ( M-V) von Jana am 12 Dezember, 2005 um 18:17:24:

Eine allgemeingültige "Definition" für die zweite Reihe gibt es nicht.
Entweder existiert ein B-Plan, in dem der entsprechende Bebauungsabstand zur Straße festgesetzt wurde, oder in Ihrer Straße hat sich in 17 m Abstand zur Straße eine Bauflucht herausgebildet, an die sich die meisten Gebäude halten. Wenn es bereits mehrere "Ausreißer" gibt, besteht evtl. auch für Sie die Chance einer Abweichung.
Genaueres kann nur vor Ort entschieden werden.
Gruß,




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]