Re: Grundbucheintrag Nutzungsrecht


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Abgeschickt von Hewne am 13 Dezember, 2005 um 11:19:15:

Antwort auf: Grundbucheintrag von Michael am 03 November, 2005 um 13:35:54:

Wenn Sie davon wußten wird die Sache für sie kritisch vor Gericht............

: Hallo,ich habe 1987 von meiner Frau,durch ein Übertragsvertrag die hälfte eines Grundstückes überschrieben bekommen.In einem vorherigen Übertragsvertrag hat meine Frau Ihrer Mutter ein Wohnrecht zugestanden.Das Sie hätte eintragen lassen können, dieses hat sie aber nicht getan. Ich habe das Grundstück Lastenfrei überschrieben bekommen.Kann sie nun von mir den Eintrag verlangen. Sie versucht mich nun zu verklagen.





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