Re: Verjährungsfrist für Erschließungskosten


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Abgeschickt von Tritz am 13 Dezember, 2005 um 11:28:42:

Antwort auf: Verjährungsfrist für Erschließungskosten von Bier Dietmar am 08 Dezember, 2005 um 20:12:36:

Die Verjährung im Kommunalabgabenrecht richtetr sich nach der Abgabenordnung und die sieht 4 Jahre nach endgültiger Fertigstellung vor. Wann wurde die Anlage bei Ihnen in der Umgebung fertiggestellt ?

: Vor 11 Jahren haben wir für unser Grundstück einen Erschließungskostensatz von 60,00 DM /qm an dei Stadt entrichtet. Im vorigen Monat kam nun die "entgültige Abrechnung" und wir müssen einen erheblichen Betrag nachzahlen. II /1999 wurde die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen neu gefasst und nach dieser Satzung erhebt die Stadt nun die Nachberechnungsbeiträge. Gibt es für die Erhebung von Erschließungskosten Verjährungsfristen und in welchem Gesetz ist dies verankert?
: Ich danke im Vorraus für Ihre Mühen
: MfG Dietmar Bier





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