Re: Freisitzüberdachung Thüringen genehmigungsfrei?


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Abgeschickt von Sven am 13 Dezember, 2005 um 11:37:12:

Antwort auf: Freisitzüberdachung Thüringen genehmigungsfrei? von Lars am 06 Dezember, 2005 um 20:13:29:

Dieser Freisitz dürfte denselben Regelungen unterliegen wie Gartenhäuser. Als Steuerzahler wird man vom Bauamt kostenlos in solchen Fragen beraten, dann ist man auch was späteren Ärger betrifft auf der sicheren Seite. Wenn am Telefon keine vernünftige Antwort kommt, dann Termin vereinbaren oder in die Sprechstunde gehen.
Neben der Landesbauordnung gelten immer auch die Festsetzungen des Bebauungsplans etc. die sie eh dort erfragen müssen.

: Hallo,
: in wie weit ist eine Freisitzüberdachung 3x4m (also grösser 10qm)(Pavilion im Garten)in Thüringen genehmigungsfrei? Zählt diese zu Terrassenüberdachungen oder wird sie, da nicht ans Haus angebaut, anders betrachtet?
: Wenn Terrassenüberdachung, währe sie ja nach ThürBO 2004 §63 bis 30qm und 3m Tiefe genehmigungsfrei, nun beziehen sich die 3x4m auf die Aussenmaße von Pfosten zu Pfosten, dazu kommt ein Dachüberstand von ca. 15cm ringsum. In wie weit ist dieser zu beachten (Breite wäre ja dann ca.3,30m) oder kann man diesen kleinen Dachüberstand vernachlässigen und damit argumentieren, dass er ja für die Abstandsflächen (werden beim Bau beachtet) auch nich relevant ist, zumal dadurch ja auch keine erhöhte Gefärdung zu erwarten ist.
: (Vieleicht kann mir ja auch jemand sagen warum der Passus Teife 3m überhaupt zusätzlich zur qm Beschränkung aufgenommen ist, mir unverständlich!

: Mag sein ein bischen viel auf einmal aber vieleicht hat ja jemand darauf eine Antwort. Ich würde mich freuen!





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