Re: Balkonanbau nachträglich


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Abgeschickt von Franek am 13 Dezember, 2005 um 11:47:08:

Antwort auf: Balkonanbau nachträglich von Silvia am 03 Dezember, 2005 um 20:30:30:

Balkonanbauten stellen eine bauliche Veränderung dar. Dazu hat es dann einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft gegeben. Kennen Sie den ?Was sagt die Teilungserklärung zum Punkt Anbauten bzw. was sagt die Gemeinschaftsordnung ?
Es gibt auch Fälle wo Balkone nach der Gemeinschaftsordnung dem Sondereigentum zugeordnet sind (BayObLG, WuM 1993, 750).


: Hallo,
: vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mehrfamilienhaus mit 18 Wohnungen, es wurden jetzt nachträglich an 12 Wohnungen Balkone angebaut. An den Dachwohnung keine. Sind die Balkone Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum. Muss die Teilungserklärung über die Anteile geändert werden oder nicht? Muss ich jetzt bei Sanierungen usw. mitzahlen?




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