Gewährleistung am Rohbau


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Abgeschickt von Udo Klinkenberg am 13 Dezember, 2005 um 16:51:08

Guten Tag,
2003 haben wir angefangen mit einem Architekten der die Bauleitung hatte, unser Haus zu bauen. Im Rohbau zeigte sich, daß der Keller (im Mehrkammerverfahren mit Beton gegossen)an den Stoßseiten undicht wurde.
Unser Architekt meldete sofort schriftlich den Mangel bei der Rohbaufirma. Uns sagte man, daß das Wasser von irgendwo anders kommt.
Hier meine Frage:
Ist die Mangelanzeige des Architekten Grundlage genug, um die Gewährleistung auf den Rohbau nicht zu verlieren?




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