Re: Gewährleistung am Rohbau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Foni am 14 Dezember, 2005 um 10:11:05:

Antwort auf: Gewährleistung am Rohbau von Udo Klinkenberg am 13 Dezember, 2005 um 16:51:08:

Der Architekt ist von Ihren bevollmächtigt und damit ist auch seine Mängelanzeige wirksam.
Denken Sie daran, dass der Unternehmer vor der Abnahme beweisen muß, dass seine Leistung nicht mangelhaft ist. Sollten er die Ursache des Wasserschadens nicht aufklären können, nehmen Sie die Leistung nicht ab, oder nehmen Sie einen Vorbehalt in die Abnahme mit hinwein. Nach der Abnahme müssten Sie sonst nämlich beweisen, dass die Leistung mangelhaft ist. Ihr Architket wird sich damit aber sicher auch auskennnen. Klären Sie auf jeden Fall die Ursache des Wassereinbruchs. Evt. Grundwasser? Abdichtung? Notfalls nehmen Sie einen Gutachter der IHK zu Rate. Sparen Sie nicht am falschen Ende.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]