Re: Nachweis der legalen Bebauung eines Grundstückes


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Dezember, 2005 um 20:36:40

Antwort auf: Nachweis der legalen Bebauung eines Grundstückes von Wencke am 14 Dezember, 2005 um 18:46:11:

Wenn man selbst keine eigenen Genehmigungsunterlagen mehr hat, gar nicht ... man kann nur über historische Daten (z. B. Flurkarten bzw. Liegenschaftsauszüge) den Versuch unternehmen, zu belegen, dass die Bebauung schon lange erfasst ist. Häufig haben Gemeinden, die ja selbst wissen, dass ihnen Unterlagen fehlen, eine Art Absolution erteilt und einen Erlass gefasst, dass alle Gebäude, die zu einem bestimmten Termin gebaut sind und z. B. in den o.g. Karten dargestellt sind, als genehmigt gelten bzw. geduldet werden.

: Wie kann man die legale Bebauung eines Grundstückes nachweisen, bei dem die Bauakte vermutlich verbrannt ist. Das Bauamt hatte leider einen Bombentreffer 1945 und es gibt kaum gerettete Akten aus dieser Zeit.




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