Re: umnutzen eines ehemaligen Bauernhofs


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Dezember, 2005 um 20:42:14

Antwort auf: umnutzen eines ehemaligen Bauernhofs von kunigunde1288 am 14 Dezember, 2005 um 16:58:03:

Vorhaben, die im Außenbereich liegen, sind grundsätzlich nicht bebaubar (und umnutzbar) wenn keine Ausnahmesituationen nach §35 BauGB vorliegen. Eine Argumentation für die Umnutzung von einer Gaststätte in Wohnraum ist dort nicht zu finden. Es gibt die Möglichkeit Unterstützung bei den Entscheidern (Kommunalpolitik) zu suchen, die bei einem Antrag (Bauvoranfrage) zustimmen, da "keine sonstigen Gründe gegen die geplante Nutzung" sprechen.

: Guten Tag,
: Fakten: ehemaliger Bauernhof im Aussenbereich als solches, per Nutzungsänderung ("Wohnen+Mischnutzung" steht auf dem Auszug vom Katasteramt)flurnummernmäßig vom Altenteiler getrennt, bestehend aus: 2 Wohnungen (durch eine Tür miteinander verbunden, waren immer 2 Familien gemeldet), aber für die 2.Wohnung (ausgebaut Mitte der 50er Jahre) liegt dem Bauamt keine Genehmigung vor und eine ehemalige Gaststätte im Paterrebereich des Wohnhauses, die ihren Bestandsschutz verloren hat. Eine Kneipe kann man also nie wieder eröffnen. Nun meine Frage: gibt es eine Chance dort die 3 Wohnungen privat zu nutzen? Man sagte mir, daß es rechtlich keinen Grund gäbe dort 3 Wohnungen zu haben. Aber was sonst sollte man aus diesem Resthof machen, denn die Gebäude sind in einem guten Zustand, Denkmalschutz besteht nicht. Verfallen lassen ist ja keine Lösung. Der Hof liegt direkt an einer Straße, es gibt einen Kanalanschluß etc. Splittersiedlung ist nicht zu befürchen, da der Hof als solches komplett erhalten bleibt. Äußerliches Aussehen wird nicht verändert. Zur Landwirtschaft eignet sich der Hof nicht mehr, weil er viel zu klein ist. Lediglich für Hobbybauern oder für Pferdehaltung von Interesse. Für Ideen und Rat wäre ich dankbar, mit welcher rechtlichen Begründung ich eine Nutzungsänerung der ehemaligen Gaststätte auf "Wohnen" hinbekäme?





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