Re: Bauantrag + Eigenheimzulage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Dezember, 2005 um 20:45:37

Antwort auf: Bauantrag + Eigenheimzulage von Niederbayer am 14 Dezember, 2005 um 16:32:30:

Nicht wesentlich wäre z. B. geringfügige Änderungen an der Größe und Position von Fenstern, verschieben von nicht tragenden Innenwänden usw., wesentlich wäre eine Änderung der Außenmaße, deutliche Änderung von Dachneigung und Höhe des Gebäudes, Änderung der Lage auf dem Grundstück. Wesentlich sind auf jeden Fall alle Änderungen, die eine erneute baurechtliche Prüfung des Vorhabens zu Folge haben.

: Hallo, eine Frage. Möchte noch heuer einen Bauantrag einreichen. Wegen Eigenheimzulage. Da sehr kurzfristig wird dieser nächstes bzw. übernächstes Jahr bestimmt noch mal geändert. Bleibt nach der Änderung mein Anspruch auf EHZ bestehen? Habe dazu folgenden Text gefunden:
: "Der ursprüngliche Zugangstag bei der Baubehörde bleibt auch dann maßgebend, wenn die Bauplanung nach Beantragung noch geändert wird, ohne dass ein neuer Bauantrag erforderlich wird, z. B. bei Tekturplänen (eine Tektur ist eine geringfügige Änderung, die das Bauvorhaben in seinen Grundzügen nicht berührt). Aufgrund eines Nachtragsantrags werden mit einer Nachtragsgenehmigung nur solche kleineren Änderungen eines bereits genehmigten, aber noch nicht vollständig ausgeführten Vorhabens genehmigt, die das Gesamtvorhaben nur unwesentlich berühren. Wird hingegen durch die Änderungen das Gesamtvorhaben wesentlich berührt und in seinem Wesen verändert, handelt es sich baurechtlich um ein neues Bauvorhaben, so dass dann auf den neuen Bauantrag abzustellen ist."

: Jetzt die Frage: Wann wird das Gesamtvorhaben wesentlich verändert, bzw. wann braucht man einen komplett neuen Bauantrag?




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