Re: Ersatz für eine vorhandene Garage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Dezember, 2005 um 20:55:30

Antwort auf: Ersatz für eine vorhandene Garage von Matthias am 14 Dezember, 2005 um 16:04:39:

Aber natürlich ... wenn die bestehende Garage abgerissen wird (wofür eine Abrissgenehmigung benötigt wird) ist an dieser Stelle ja nun mal keine Gebäude mehr und die alte Genehmigung ist unter den rechtlichen und technischen Bedingungen zum Zeitpunkt der alten Genehmigung erteilt worden. Ein neues Gebäude muß die aktuellen Anforderungen erfüllen und nach den aktuellen Festsetzungen geprüft werden.

: Hallo,
: braucht man eine Baugehmigung, wenn man eine bestehende Garage bei einem 1-Fam. Haus erneuern will?
: mfg Matthias





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