Re: Recdht auf Austausch einer Bürgschaft


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Dezember, 2005 um 20:59:58

Antwort auf: Recdht auf Austausch einer Bürgschaft von Foni am 14 Dezember, 2005 um 10:13:42:

Ohne rechtssicher zu sein, schätze ich die Ansprüche des AG doch mit der Bürgschaft ausreichend geschützt ein. Vertraglich waren sich die Parteien ja darin einig, die Gewährleistungssicherheit in Form einer Bürgschaft zu akzeptieren sodaß unterheblich sein dürfte durch wen (sofern gleiche Sicherheit gestellt wird) die Bürgschaft erfolgt.
Worin besteht denn der Aufwand des AG in der Herausgabe der alten und Entgegennahme der neuen Bürgschaft. Der Aufwand sollte doch darstellbar und bewertbar sein.

: Hätte ein Unternehmer, der zur Sicherung der Gewährleistung eine Bürgschaftsurkunde bei dem Auftraggeber hinterlegt hat, den Anspruch auf Austausch einer identischen Urkunde eines anderen Bürgen? Was wäre zu tun, wenn der Auftraggeber dies vereigert bzw. für die Aufwendungen eine Vergütung haben will?





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