Nachzahlung von Abwasserbeitrag wegen GFZ-erhöhung


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Abgeschickt von Peter Gerhardt am 15 Dezember, 2005 um 06:30:09

Muss ich als Eigentümer eines vor 25 Jahren mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks ein zweites Mal Abwasserbeitrag zahlen, nur weil das Grundstück nachträglich in einen Bebauungsplan fällt, in dem die GFZ(Geschossflächenzahl) von 0.5 auf 0.8 erhöht wurde und dies lt. Abwassersatzung der Stadt für solche Fälle vorgesehen ist? Sowohl der Bebaungsplan als auch die Abwassersatzung sind jüngeren Datums als das gebaute Haus. Gilt da nicht Vertrauensschutz? Wer kennt ähnliche Fälle?




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