Re: Carport / Grenzbebauung / Abstellfläche / NRW


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 16 Dezember, 2005 um 08:41:37

Antwort auf: Carport / Grenzbebauung / Abstellfläche / NRW von Thorsten K. am 15 Dezember, 2005 um 19:22:27:

Hallo,

gibt es für Sie vielleicht die Möglichkeit, das Carport auf eine andere Nachbargrenze zu setzen? Gem. der BauO NRW können Sie nämlich zwar "nur" 9m auf einer Grenze, aber insgesamt 15m auf allen Grenzen bebauen.

Wenn das nicht geht, dann sehe ich nur noch die Möglichkeit, dass ihr Nachbar eine Abstandsflächenbaulast aufnimmt - dann kann allerdings Ihr Nachbar nicht mehr an seiner Grenze in diesem Bereich anbauen.

Mit freundlichen Grüßen,

Nils Jagnow



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