Widerrufsvorbehalt im Zusammenhang mit § 9 FStrG


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Abgeschickt von Arne am 16 Dezember, 2005 um 09:10:33:

Im Rahmen der Planung eines gewerblichen Baus in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Autobahn befanden sich Teile der Planung innerhalb der 40 m Schutzzone der Autobahn. Nach Besprechung mit dem Landesamt für Straßenbau wurde empfohlen, die Planung umzustellen, da bei der ersten Planung ein Widerrufsvorbehalt gemacht werden müsse.
Sind jemandem Fälle bekannt, wo ein solcher Widerruf ausgeübt worden ist, weil z.B. eine Autobahn erweitert worden ist?
Hat jemand eine Idee, wo ich überhaupt Urteile oder Aufsätze zu dem Thema finden kann?
Ich vermute, dass hier ein Kommentar zu § 9 FStrG weiterhelfen würde. Ein solcher liegt mir aber nicht vor.



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