Re: Berechnungsgrundlage GRZ


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 16 Dezember, 2005 um 11:40:27

Antwort auf: Berechnungsgrundlage GRZ von Alexander Häfele am 16 Dezember, 2005 um 11:25:21:

Hallo,

die GRZ bezieht sich auf die Grundstücksfläche, für die lt. Bebauungsplan eine Nutzung festgesetz ist, die eine Bebauung zulässt.

Also: Sollte ihr Grundstück z.B. vollständig als Allgemeines Wohngebiet festgesetz sein, ist Ihr Grundstück auch vollständig zur Berechnung der GRZ heranzuziehen.

Die GRZ beszieht sich auf das Grundstück / die Grundstücke, die Sie im Bauantrag bebauen wollen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Nils Jagnow



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