Re: Nasser Keller im gekauften Altbau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von HildeN am 09 April, 2005 um 11:00:31:

Antwort auf: Nasser Keller im gekauften Altbau von Axel am 08 April, 2005 um 21:12:11:

Der Aufwand die Stellen in Eigenarbeit fachmännisch abzudichten dürfte geringer sein, als die Mühe und das Risiko, was ein mehrjähriger Prozess verursacht. Zudem wären Sie hinsichtlich der klageentscheidenden Frage der Arglist alleinig und gänzlich beweisbelastet. Die Tatsache, dass es sich nur um einen Haarriss handelt und die Feuchtigkeit erst 1,5 Monate später aufgetaucht ist, sprechen gegen eine positive Kenntnis des Verkäufers. Eigentlich sollte man derartig teuere Anschaffungen wie Häuser nicht ohne Sachverständige kaufen und bei Altbauten sind nasse Keller eigentlich ein stets auftretendes Problem, so dass man als Käufer hier nicht blauäugig sein darf. Produziert man einen riesigen Rechtsstreit, so ist man in diesem Punkt irgendwann selbst offenbarungspflichtig, wenn man das Haus weiterverkauft. Außerdem leidet die Lebensqualität wie ich das so aus eigener Erfahrung kenne doch erheblich. So schwer ist das nicht zu beseitigen. Aufgraben und ableiten. Bloß nicht von innen Sperrputz dagegen. Folgender Link als Lesetipp:

: Hallo, Wir haben im Dezember 2004 über einen Makler ein Einfamilienhaus aus dem Jahre 1978 gekauft. Bei den Besichtigungen mit dem Makler und den Eigentümern haben wir mehrmals nach der Trockenheit des Vollkellers gefragt und jedesmal die Antwort "Absolut dicht" bekommen. Bei der Übergabe haben wir dann nochmal die Ränder neben einem Kellerfenster angesprochen. Und auch hier die Antwort das war ein Problem ist aber repariert worden.
: Ca. 1,5 Monate nach wirtschaftlicher Übergabe hatten wir dann eine richtige Pfütze im gefliesten Keller. Das Wasser kamm aus einem hauchdünnem Haarriss hinter einem Holzregal unt floss quer durch den Kellerraum. An einer Stelle sind sogar Rostflecken auf den Fliesen von einem Gerät was dort gestanden hat. Der Verkäufer behauptet nun das er nie Probleme hatte und das die Rostflecken vom Abtauwasser eines Kühlschrankes sind!
: Wir haben dann einen Buasanierer geholt, der mit einem Feuchtemessgerät auch Nässe in der Wand neben dem Anfangs erwähntem Kellerfenster festgestellt hat.
: Der Verkäufer will jetzt nur noch über seinen Anwalt mit uns kommunizieren.
: Da ich von Anwälten nicht irre viel halte hätte ich gerne einen Tip wie ich vorgehen soll. Gibt es vieleicht eindeutige GEsetzestexte oder Urteile auf die ich mich beziehen kann?
: Ach ja, im Notarvertrag steht natürlich nur "Der Käufer hat den Kaufgegenstand eingehend besichtigt; er kauft ihn im gegenwärtigen alterbedingten Zustand. Der Verkäufer erklärt, das ihm verborgene Mängel nicht bekannt sind"
: MfG
: Axel





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]