Voranfrage eingereicht, welches Baurecht gilt?


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Abgeschickt von Bernd Vierneisel am 16 Dezember, 2005 um 15:00:11:

Hallo,

wir haben vor ein paar Wochen eine Bauvoranfrage eingereicht für ein Bauvorhaben, welches genehmigungsfähig ist, wie uns in einem Vorgespräch bestätigt wurde. Unsere Anfrage hat die Gemeinde dann allerdings zum Anlass genommen, die Erstellung eines Bebauungsplans zu beschliessen und eine Veränderungssperre zu beschliessen und in Kraft zu setzen. Das alles geschah während unsere Voranfrage beim Bauamt vorlag. Nun sagt aber das BauGB, dass Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre zulässig sind, davon nicht berührt werden. Welches Datum ist denn nun ausschlaggebend? Datum der Einreichung der Voranfrage (dann dürfen wir bauen) oder Datum der Entscheidung über unsere Voranfrage (dann dürfen wir nicht bauen).

Danke,

Bernd





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