Abstützen des Nachbargrundstücks


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Abgeschickt von Baumann am 16 Dezember, 2005 um 21:22:19:

Hallo,

ich baue in Bayern ein EFH. Mein Nachbar hat ca. ein Monat vorher mit dem Bau begonnen.

Mein Nachbar hat den ursprünglichen Grunstückszustand verändert und sein Haus etwas tiefer gebaut und den Hang zur Straße abgegraben.

Wir haben so geplant, dass der ursprüngliche Grundstückszustand wieder hergestellt.

Jetzt ist folgendes Problem aufgetreten. Da der Nachbar sein Haus tiefer gegraben hat. Mussten wir auf der rechten Seite unseres Hauses (= Grundstückgrenze 3 Meter) die Erde auch abgraben.

Dort ist geplant eine Treppe zu bauen, so dass man seitlich ins Haus reingehen kann.

Wir müssen folglich die Erde auf der rechten Seite wieder aufschütten und stellen somit ja lediglich den ursprünglichen Grundstückszustand wieder her.

Die Frage wer muss den Hang abstützen?

Ich sage der Nachbar, weil der den ursprünglichen Grundstückszustand verändert hat.
Er meint, aber wir schütten die Erde ja auf.
Ich sage, wenn er nicht abgegraben hätte, hätten wir die Erde ja auch nicht abgraben müssen.

Er sagt: er hat zuerst gebaut und außerdem müssen wir dafür sorgen, dass kein Dreck und Wasser auf sein Grundstück läuft.

Wer hat Recht?

Wer muss für die Abstützung sorgen?

Wer kennt Paragrafen, die das belegen?




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