Re: Ärger mit Bauträger


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Abgeschickt von Caspar David Hermanns am 09 April, 2005 um 12:16:44

Antwort auf: Ärger mit Bauträger von Prangenberg am 08 April, 2005 um 13:32:04:

Guten Tag,

wenn ich Sie richtig verstehe, drehen sich Ihre Fragen um drei Problemkreise:

Zum einen möchten Sie Ihre Eigenleistungen erbringen. Zum anderen möchten Sie Ihr Haus übergeben bekommen und schließlich Schadensersatz für die Ihnen aufgrund der Verzögerung der Eigenleistungen entstandenen Aufwendungen.

Unabhängig davon, ob es sich um einen VOB- oder BGB-vertrag handelt, kann Ihnen nicht verwehrt werden, Ihre Baustelle zu betreten. Dies können Sie tatsächlich im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen. Nur: Wenn Sie die Gegenseite zum Hauptsacheprozess zwingt, könnte Ihnen unter umständen wegen der verweigerten Abnahme eine Widerklage drohen (Widerklage birg für den Widerbeklagten ein höheres Kostenrisiko, Ihr Rechtsanwalt wird Sie beraten). Hier sehe ich das Problem, dass sich der Bauträger auf den Standpunkt stellen wird, dass die abnahme zu Unrecht verweigert wird, da nach seiner Auffassung die Werkleistung im wesentlichen vollständig erbracht ist. Ob dies der Fall ist, kann ich von hier aus so nicht beurteilen.

Die Beantwortung der Schadensersatzfrage wiederum hängt davon ab, was im Bauvertrag bezüglich der Eigenleistungen (Zeitpunkt, Voraussetzungen usw.) vereinbart wurde.

Kurzum: Ein Selbstläufer ist das ganze keineswegs, aber auf sich beruhen lassen sollte man das Ganze auch nicht.

Ein strafrechtlich relevantes Verhalten sehe ich übrigens ohne weiteres nicht, aber auch wenn man diesen Weg beschreitet, dauert es einige Wochen, ehe Vernehmungen durchgeführt werden. Das Ermittlungsverfahren wird dann in ein paar Monaten abgeschlossen, in welcher Form auch immer. Das dürfte ihnen also wenig helfen.

Freundliche Grüße

Caspar David Hermanns
: Ich habe über einen stadtbekannten Bauträger der auch mit der Stadt zusammenarbeitet ein neu zu erichtendes Reihenhaus mit Grundstück erworben. Im der letzten Woche war der Bezugsfertigstellungstermin. Da nach Bezugsfertigstellung der anderen Nachbarn fast überall Mängel aufgetaucht sind, wollten wir auf Nummer Sicher gehen. Wir haben uns einen Sachverständigen zu Rate gezogen und eine Mängeliste erstellt. Zwei gravierende Mängel, zu einen eine vollflächige Schimmelbildung im OG unter der Holzkonstruktion (OSB-Platten) und zum anderen eine undichte Dachterasse mit Wasserflecken an der Decke im darunterliegenden Zimmer. Die beiden graviernden Mängel haben wir dem Bauträger eine Woche vor Abnahme schriftlich mitgeteilt. Daraufhin wurden vom Bauträger stillschweigend die Schlösser ausgetauscht, sodass wir unsere Eigenleistungen nicht mehr nachkommen konnten. Bei Übernahetermin haben wir a.g. der noch nicht behobenen Mängel die Abnahme verweigert. Uns wurde auf Nachfragen mitgeteilt, dass wir den Schlüssel erst wieder bekommen, wenn wir das Haus abnehmen. Unser ganzes Werkzeug befindet sich im Haus und wir wissen nicht, wer alles in díeser Zeit dort ein und ausgeht.
: Wie sollen wir uns verhalten, wir haben ein Frist für die Beseitigung bis Ende nächster Woche gestellt, die uns auch mündlich zugesagt wurde. Unsere Eigenleistungen würden dadurch um 3 Wochen unterbrochen. Welche Handhabe haben wir, was können wir geltend machen? Bitte um Hilfe-Danke





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