Re: Wasser und Abwasseranschlusskosten nach 33 Jahren


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Erich Bauer am 17 Dezember, 2005 um 21:38:05

Antwort auf: Wasser und Abwasseranschlusskosten nach 33 Jahren von Wolf-Dieter Metzger am 16 Dezember, 2005 um 19:33:03:

: Die Gemeinde fordert von mir nach 33 Jahren Wasser und Abwasseranschlussgebühren . Abgerechnet wird nach der Satzung von 2004. Gibt es da keine Verjährung? und darf die Gemeinde nach heutiger Satzung abrechnen?

Unterstellt, bei den "Wasser und Abwasseranschlussgebühren" handele es sich um Anschlussbeiträge, ist zu klären, durch welches Ereignis die Beitragspflichten nach dem Kommunalabgebengesetz des betreffenden Bundeslandes und der jeweils geltenden Satzung der Gemeinde entstehen. Ab dann läuft auch ggf. die Festsetzungsverjährung nach der Abgabenordnung.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]