Re: Eingangsdatum Bauantrag


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Dezember, 2005 um 09:17:24

Antwort auf: Eingangsdatum Bauantrag von Jan Sietzke am 16 Dezember, 2005 um 13:47:28:

Wenn Sie eine Bauamt bei der Gemeinde haben ist vermutlich eher das die untere Aufsichtsbehörde. Am sichersten gehen Sie, wenn Sie sich bei Abgabe der Unterlagen direkt bestätigen lassen, dass Sie den Bauantrag abgegeben haben, z. B. durch Quittierung auf dem Anschreiben.

: Hallo,

: für die Gewährung der Eigenheimzulage ist ja maßgebend, daß ein Bauantrag noch in diesem Jahr bei der zuständigen Behörde eingeht.

: Ich wohne in NRW, lt. Landesbauordnung muß ich den Antrag daher bei der unteren Bauaufsichtsbehörde abgeben. Das müßte demnach der Kreis sein.

: Vom Kreis aus werden die Unterlagen aber auch an das Bauamt meiner Stadt weitergeleitet.

: Gilt als Eingang des Bauantrags also das Datum des Eingangs beim Kreis oder bei der Stadt (letzteres kann ich ja nicht beeinflussen)??

: Jan





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