Re: Eigentumswohnungen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Dezember, 2005 um 10:13:53

Antwort auf: Eigentumswohnungen von Christian am 15 Dezember, 2005 um 20:53:38:

Selbstverständlich ist die Eigentümergemeinschaft zu informieren. Schließlich greifen Sie in die Grundsätze der Teilungserklärung ein. Es werden ja weniger Wohneinheiten, die Abgeschlossenheitserklärung wird ungültig usw. Ich gehe davon aus, dass Sie sogar die einstimmige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für die Änderung benötigen. Zusätzlich werden Sie eine tragende Wand mindestens durchbrechen und das muß statisch nachgewiesen werden. Ein Bauantrag ist obligatorisch.

: Hallo,
: worauf ist zwingend zu achten,wenn man aus zwei Eigentumswohnungen(auf einer Etage)eine große machen möchte.Ist in einem solchen Fall ein Bauantrag zu stellen?Muß die Eigentümergemeinschaft darüber informiert werden?





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