baurechtliche Definition turmartiger Anbau-Erker (EILT SEHR!!!)


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Abgeschickt von Tanja am 18 Dezember, 2005 um 16:43:57

Hallo,

wir planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Turmerker in Niedersachsen. Das Haus ist 12 m x 9 m, der bodentiefe achteckige Turm ist in das Haus integriert (EG: Teilbereich Wohnzimmer, DG: Teilbereich Bad) und steht an 2 Seiten ca. 1,80 m raus. Traufhöhe inklusive Turmdach 5,60 m, Firsthöhe 9 m.
Lt. Bebauungsplan ist eine Traufhöhe von 4 m und eine Firsthöhe von 9 m vorgeschrieben.
Das Bauamt verlangt eine Umplanung, da der "turmartige Anbau"??? die vorgeschriebene Traufhöhe nicht einhält.
Wir sind der Meinung, dass es sich um einen Turmerker handelt, bei dem die Trauf- und Firsthöhen nicht eingehalten werden müssen (untergeordnetes Gebäudeteil). Das Bauamt hat unserem Entwurfsverfasser mündlich mitgeteilt, keine Baugenehmigung zu erteilen und einen Befreiungsantrag nicht zu genehmigen.

Fragen:

- Handelt es sich im baurechtlichen Sinne um einen "turmartigen Anbau" oder um einen Erker?

- Sind die First- und Traufhöhen beim Turm einzuhalten, ggf. welche Möglichkeiten gibt es diese zu umgehen?

- Welche Argumente kann man beim Bauamt vorbringen (Paragrafen, Gerichtsurteile...)

Für eine kurzfristge Rückantwort vielen Dank im voraus.

Freundliche Grüße
Tanja



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