Regenwasserbeseitigung


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Abgeschickt von uvst am 18 Dezember, 2005 um 18:07:01

Wer ist für die Begradigung des Grundstückes oder, alternativ, für die Beseitigung des Regenwassers verantwortlich?

Ein Generalunternehmer hat ein 2000 m² großes, ebenes Grundstück gekauft und zwei Häuser darauf gebaut: ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus. Zuerst entstand das Doppelhaus, das die Familien D1 und D2 erwarben. Beide Familien haben bis zur Grenze des Grundstück des Einfamilienhauses einen Garten angelegt. Nach Fertigstellung des Einfamilienhauses und Auffüllen und Verteilen des Mutterbodens, stellte sich heraus, dass dieses Grundstück ca. 20 bis 30 cm höher liegt als der Garten des Doppelhauses. Gleiches gilt für die Zuwegung, die an der einen Doppelhaushälfte zum hinteren Einfamilienhaus vorbeiführt. Nach Regenfällen sammelt sich nun an der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück des Doppelhauses das Regenwasser und versickert erst nach einigen trockenen Tagen.

Wer ist dafür verantwortlich, diesen Missstand zu beseitigen? Die Doppelhausparteien? der Generalunternehmer oder die Partei des Einfamilienhauses? Wenn der Generalunternehmer dafür verantwortlich zeichnet, welche Maßnahmen muss er ergreifen?

Für eine verständliche Antwort wäre ich als Rechtslaie sehr dankbar!



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