Re: Berechnungsgrundlage GRZ - Ergänzung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Dezember, 2005 um 20:23:23

Antwort auf: Berechnungsgrundlage GRZ von Alexander Häfele am 16 Dezember, 2005 um 11:25:21:

Alle Werte werden in Bezug zur Grundstücksfläche gesetzt. Die GRZ und GFZ sind klassische Werte von Wohn- und Gewerbegebieten und die BMZ wird hauptsächlich bei Industrie- und Sondergebieten angewendet. Berechnet wird immer der Basiswert (Grundfläche der Bebauung bei der GRZ; Geschossfläche der Bebauung bei der GFZ; Bauvolumen bei der BMZ) und durch die Grundstücksfläche geteilt. Wenn mehrere Grundstücke mit einem Gebäude bebaut werden, ist die Summe der Grundstücksflächen zu berücksichtigen.

: Hallo,

: mir ist eine Sache bei der Berechnung der GRZ/GFZ/BMZ nicht so recht klar.

: Bezieht sich diese auf
: - das gesamte Grundstück oder
: - auf den überbaubaren Teil (also abzüglich der nicht überbaubaren Grundstücksflächen) oder
: - auf den jeweiligen Teilabschnitt eines Grundstücks?

: Und wie verhält es sich hierbei mit der Bebauungstiefe?


: Schon jetzt vielen Dank für Hilfe,

: A. Häfele




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