Re: Voranfrage eingereicht, welches Baurecht gilt?


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 19 Dezember, 2005 um 10:58:11

Antwort auf: Voranfrage eingereicht, welches Baurecht gilt? von Bernd Vierneisel am 16 Dezember, 2005 um 15:00:11:

Hallo,

entscheidend ist meines Erachtens das Datum der Entscheidung über den Bauantrag - nicht über die Voranfrage. Daher dürfen Sie wohl nicht bauen.

Eine Veränderungssperre inkl. Zurückstellung ist allerdings nach Rechtssprechung nur zulässig, wenn die Gemeinde schon ein aussagekräftiges städtebauliches Konzept für die Bebauung bei Beschluss über die Verändeurngssperre vorliegt.

Sollte dies in Ihrer Gemeinde nicht der Fall sein, können Sie gegen die Veränderungssperre klagen und einen Bauantrag einreichen. Ist die Veränderungssperre unzulässig, dann erhalten Sie Ihr gewünschtes Baurecht!

Mit freundlichen Grüßen,

Nils Jagnow




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