... und was muss so ein Konzept beinhalten?


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Abgeschickt von Bernd Vierneisel am 19 Dezember, 2005 um 19:11:13:

Antwort auf: Re: Voranfrage eingereicht, welches Baurecht gilt? von Nils Jagnow am 19 Dezember, 2005 um 10:58:11:

Hallo Herr Jagnow,

haben Sie auch einen Überblick über die Rechtssprechung in Bezug auf den Inhalt eines Konzeptes? Ich vermute, dass es nicht ausreicht, wenn die Stadt einfach nur unser Bauvorhaben ablehnt, weil es ihr nicht gefällt. Woran erkenne ich, ob es ein aussagekräftiges Konzept gibt? Können Sie mir ein paar Referenzurteile nennen?

Danke,

Berdn Vierneisel



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