Re: Änderung von Grünland in Freizeitgrundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.J.H. am 09 April, 2005 um 16:38:41:

Antwort auf: Änderung von Grünland in Freizeitgrundstück von Rudi Seidl am 09 April, 2005 um 10:59:00:

Dazu müsste geklärt werden, ob das Grundstück im Aussenbereich liegt, was der Flächennutzungsplan sagt und ob es sich um eine Lage im Landschaftsschutzgebiet handelt und so weiter. Das Gemeinde gibt kostenlos Auskunft. Lesenswert wäre wohl § 35 BauGB! Nach Deiner Darstellung ist aber keiner der Punkte erfüllt die laut § 35 BauGB Vorraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Bauvorhabens im Außenbereich sind.
Gruß

K.J.H.

: Wer kann mir Informationen geben, ob und wie man eine Wiese ("Grünland") in ein sog. Freizeitgrundstück umändern kann, um u.a. ein Gartenhaus errichten zu können?
: Danke für die Antworten!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]