Re: Voranfrage eingereicht, welches Baurecht gilt?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Dezember, 2005 um 22:39:58

Antwort auf: Re: Voranfrage eingereicht, welches Baurecht gilt? von Nils Jagnow am 19 Dezember, 2005 um 10:58:11:

Eine Bauvoranfrage schafft Baurecht!
Wenn eine Bauvoranfrage positive beschieden wird, kann auf dieser Grundlage auch noch ein Bauantrag gestellt werden, der positiv zu bescheiden ist, selbst wenn für das Gebiet bereits eine Veränderungssperre erlassen wurde. Gleiches gilt für gültige Bauvoranfragen, wenn nach deren Bescheid z. B. der B-Plan geändert wurde. Ein Bauantrag auf Basis dieser (noch gültigen) Bauvoranfrage ist zu genehmigen.

: Hallo,

: entscheidend ist meines Erachtens das Datum der Entscheidung über den Bauantrag - nicht über die Voranfrage. Daher dürfen Sie wohl nicht bauen.

: Eine Veränderungssperre inkl. Zurückstellung ist allerdings nach Rechtssprechung nur zulässig, wenn die Gemeinde schon ein aussagekräftiges städtebauliches Konzept für die Bebauung bei Beschluss über die Verändeurngssperre vorliegt.

: Sollte dies in Ihrer Gemeinde nicht der Fall sein, können Sie gegen die Veränderungssperre klagen und einen Bauantrag einreichen. Ist die Veränderungssperre unzulässig, dann erhalten Sie Ihr gewünschtes Baurecht!

: Mit freundlichen Grüßen,

: Nils Jagnow





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