Re: ... und was muss so ein Konzept beinhalten?


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 20 Dezember, 2005 um 09:26:52

Antwort auf: ... und was muss so ein Konzept beinhalten? von Bernd Vierneisel am 19 Dezember, 2005 um 19:11:13:

Hallo Herr Vierneisel,

beim Beschluss der Veränderungssperre muss ein "Entwurf" des geplanten Bebauungsplans vorliegen, der erkennen lässt, was dort zukünftig erlaubt ist und was nicht. D.h. es muss die Erschließung deutlich werden, die Nutzungen und in den groben Grundzügen die Ausrichtung der Gebäude.
Eine einfache Aussage "Das wollen wir nicht, wir machen was anderes" reicht nicht aus. Leider kann ich Ihnen nicht die entsprechenden Urteile nennen - falls Sie eine Gelegenheit dazu haben, empfehle ich Ihnen den Kommentar zum Baugesetzbuch, hier insbesondere alles zum § 14 "Veränderungssperre" und § 15 "Zurückstellung".

Im Übrigen Verweise ich auf die Antwort von Herrn Baumeister, die für Sie schon von wichtiger Bedeutung sein müsste.

Mit freundlichen Grüßen,

Nils Jagnow



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