Re: Eigentumswohnungen


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Abgeschickt von hhe am 20 Dezember, 2005 um 11:18:14:

Antwort auf: Eigentumswohnungen von Christian am 15 Dezember, 2005 um 20:53:38:

: Hallo,
: worauf ist zwingend zu achten,wenn man aus zwei Eigentumswohnungen(auf einer Etage)eine große machen möchte.Ist in einem solchen Fall ein Bauantrag zu stellen?Muß die Eigentümergemeinschaft darüber informiert werden?

Hallo Christian !

Ich würde gegenüber der Eigentümergemeinschaft nur e i n e n T Ü R-Durchbruch der tragenden Trennwand zwischen den beiden Wohnungen genehmigen lassen. Es muß ein statische Überprüfung für den Wanddurchbruch vorhanden sein. Ist die Wand evtl. eine Brandmauer ? Dann kann man es vergessen.

Es sollte möglich sein, dass Sie normal weiterhin zwei Wohnungen abrechnen und bezahlen. Stromanschlüsse, Heizung, Wasser und sonstige haustechnische Einrichtungen würde ich so lassen. Kostet allerdings etwas mehr. Es kann dann jederzeit eine Rückführung (es braucht nur der Durchbruch wieder nach den anerkannten Bauregeln zugemauert werden) durchgeführt werden. Ganze Wände würde ich nicht entfernen ! Bei Veränderungen an den Wänden in der eigenen Wohnung (zwingend Gemeinschaftseigentum) muß grundsätzlich ein einstimmiger Beschluß her. Nach der Novellierung des WEG reicht vielleicht demnächst ein normaler Mehrheitsbeschluß.

Viele Grüße, frohe Feiertage

hhe





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