Re: baurechtliche Definition turmartiger Anbau-Erker (EILT SEHR!!!)


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Abgeschickt von hhe am 20 Dezember, 2005 um 11:36:12:

Antwort auf: baurechtliche Definition turmartiger Anbau-Erker (EILT SEHR!!!) von Tanja am 18 Dezember, 2005 um 16:43:57:

: Hallo,

: wir planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Turmerker in Niedersachsen. Das Haus ist 12 m x 9 m, der bodentiefe achteckige Turm ist in das Haus integriert (EG: Teilbereich Wohnzimmer, DG: Teilbereich Bad) und steht an 2 Seiten ca. 1,80 m raus. Traufhöhe inklusive Turmdach 5,60 m, Firsthöhe 9 m.
: Lt. Bebauungsplan ist eine Traufhöhe von 4 m und eine Firsthöhe von 9 m vorgeschrieben.
: Das Bauamt verlangt eine Umplanung, da der "turmartige Anbau"??? die vorgeschriebene Traufhöhe nicht einhält.
: Wir sind der Meinung, dass es sich um einen Turmerker handelt, bei dem die Trauf- und Firsthöhen nicht eingehalten werden müssen (untergeordnetes Gebäudeteil). Das Bauamt hat unserem Entwurfsverfasser mündlich mitgeteilt, keine Baugenehmigung zu erteilen und einen Befreiungsantrag nicht zu genehmigen.

: Fragen:

: - Handelt es sich im baurechtlichen Sinne um einen "turmartigen Anbau" oder um einen Erker?

: - Sind die First- und Traufhöhen beim Turm einzuhalten, ggf. welche Möglichkeiten gibt es diese zu umgehen?

: - Welche Argumente kann man beim Bauamt vorbringen (Paragrafen, Gerichtsurteile...)

: Für eine kurzfristge Rückantwort vielen Dank im voraus.

: Freundliche Grüße
: Tanja

Hallo Tanja !

Mache ein Termin beim Bauamt und bespreche alles in aller Ruhe mit den Sachbearbeitern (evtl. mit der Beteiligung des Amtsleiters). Versuche eine angehme freundliche Gesprächsweise einzuhalten. Ich bin sicher, dass es das Beste ist was man im Moment zuerst machen sollte.

Die Bestimmungen im Bebauungsplan kann die Baugenehmigungsbehörde nicht umgehen. Danach kann man immer noch mit Urteilen, Durchführungsverordnungen etc. ankommen. Eine Klage wird den Baubeginn vermutlich um lange Zeit verschieben. Nehmen Sie auch den Entwurfsverfasser mit zu diesem Gesprächstermin. Das ist sehr wichtig. Viel Erfolg.


Viele Grüße, frohe Feiertage

hhe




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