Bestandsschutz


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Abgeschickt von Florian am 20 Dezember, 2005 um 15:20:15

Hallo liebe Experten,
mein Großvater hat 1939 bei der Stadt München seinen Bauantrag genehmigt bekommen. Es handelt sich dabei um ein Wohngebäude und ein kleines Gebäude, dass unten 2 Garagen, einen Arbeitsraum und oben im DG 1 WOhnraum, 1 Bad und eine kleine Küche beinhaltet. Dies wurde alles 1939 genehmigt.

Heute möcht ich in mit meiner Familie in das Wohnhaus ziehen und mein Vater in das Kleine Garagen/Wohnhaus ziehen.

Mein Problem dabei ist:
Die Nutzung Wohnen/Garage im kleinen Haus ist damals 1939 in der Baugenhemigung zwar so genehmigt, mein Großvater hat aber nie darin gewohnt und auch keinen Kanalanschluss oder Wasseranschluss eingebau. Das müsste ich jetzt aber alles machen.

Kann ich versuchen das unter Bestandschutz bei der Lokalbaukommission durchzusetzen oder hab ich da keine Möglichkeit?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe





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