Re: Voranfrage eingereicht, welches Baurecht gilt?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Dezember, 2005 um 19:52:02

Antwort auf: Re: Voranfrage eingereicht, welches Baurecht gilt? von Bernd Vierneisel am 20 Dezember, 2005 um 16:51:00:

Die Frage und deren Hintergrund habe ich durchaus verstanden, diesen Teil aber bewusst ausgelassen, da ich dazu leider keine sichere Antwort weiß. Sollten Sie auf anderem Wege (z. B. durch eine konkrete Anfrage bei einem Rechtsanwalt für öff. Baurecht) eine Antwort erhalten, würde mich das Ergebnis sehr interressieren und über ein posting im Forum sehr freuen.

: Hallo,

: mir ist schon klar, dass ich mit positivem Bescheid über die Voranfrage aus dem Schneider bin. Die Ursprungsfrage drehte sich aber darum, welches Datum hier von Bedeutung ist. Ich habe eine Voranfrage eingereicht, welche nach geltendem recht positiv beurteilt werden müsste. Für die Urteilsbildung bleiben dem Bauamt glaube ich 3 Monate. Wenn sich nun innerhalb dieser Bearbeitungszeit die Gesetzeslage ändert, darf dann nach der neuen Lage beurteilt werden?

: Ich könnte das auch mit einem Knöllchen wegen zu schnellen Fahrens vergleichen. Wenn ich mit 140 in einer 120-Zone geblitzt werde, dann kostet mich das irgendwas um die 20 EUR. Bis zur Erstellung meines knöllchens vergehen 3 Monate, in dieser Zeit wurde das Tempolimit auf 80 herabgesetzt. Darf man mir dann den Führerschein abnehmen, weil ich 60 km/h zu viel gefahren bin?





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