Re: Recdht auf Austausch einer Bürgschaft


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Dezember, 2005 um 19:54:10

Antwort auf: Re: Recdht auf Austausch einer Bürgschaft von Foni am 19 Dezember, 2005 um 16:55:09:

Weiß ich nicht, bis auf eine geringere Bonität des Bürgen würde mir da aber auch nichts einfallen.

: Vielen Dank. Der Aufwand des Unternehmers liegt meines Erachtens darin, dass er die Urkunden abgleichen muß und die auszutauschende Urkunde dann an den Auftragnehmer oder an den Bürgen zurückgibt. Hätte der AG das Recht den Austausch der Urkunde zu verweigern?





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