habe mich etwas eingelesen


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Abgeschickt von Bernd Vierneisel am 22 Dezember, 2005 um 10:12:55:

Antwort auf: Re: Voranfrage eingereicht, welches Baurecht gilt? von Dirk Baumeister am 20 Dezember, 2005 um 19:52:02:

Hallo,

ich habe mich gestern abend in die Uni-Bib gesetzt und mit erschrecken festgestellt, dass der Tag, an dem ich die Baugenehmigung bzw. den Vorbescheid in Händen halte, der eigentlich Stichtag ist. Dabei geht es wie so oft um den Zeitpunkt, zum dem man von einer Information Kenntnis erlangt. Die behörde kann also während der Bearbeitungszeit meiner Anfrage Gesetze und Bestimmungen aufstellen, wie sie lustig ist. Hauptsache die sind alle auf korrekt auf den Weg gebracht und zu dem zeitpunkt, zu dem mit der Briefträger das Schreiben gibt, rechtskräftig.

Interessant fand ich auch die Kommentare, in denen von einer ungerechtfertigten Ablehnung unserer Anfrage oder eines Verfahrensfehler die Rede war. Wenn die Behörde meine Anfrage ungerechtfertigt ablehnt oder einen Verfahrensfehler begangen hat, dann kann ich gegen diese Ablehnung Widerspruch einlegen (natürlich mit dem Hinweis auf den Fehler). Dann hat die Behörde wieder eine gewisse Bearbeitungszeit, die sie allerdings dazu nutzen kann, denn Fehler zu beheben und meine Anfrage dann nochmals abzulehnen, diesmal korrekt, weil bis dahin ja die Gesetzeslage unanfechtbar ist:

Januar: Voranfrage eingereicht
Februar: Bebauungsplan und Veränderungssperre in Kraft gesetzt, aber unrechtmäßig wegen Verfahrensfehler
März: Voranfrage abgelehnt, wegen B-Plan und Sperre
April: Widerspruch gegen Ablehnung
Mai: Korrektur der Fehler in B-Plan/Sperre
Juni: erneute Ablehnung, diesmal kein Widerspruch möglich, da Fehler in Planung behoben

Ich habe das Gefühl, dass unsere Gesetzgebung willkürlich ist. oder habe ich da nur etwas falsch verstanden?



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