Re: Daseinsberechtigung von Schwarzbauten ?


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Abgeschickt von M. Büttner am 27 Dezember, 2005 um 15:42:36

Antwort auf: Daseinsberechtigung von Schwarzbauten ? von deis am 25 Dezember, 2005 um 18:55:53:

Ein Totalabriss wäre m.E. nach so langer Duldung nicht mehr durchsetzbar, wohl aber z.B. eine Teilrückbauverfügung (unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit).
Zur Legalisierung könnte z.B. der B - Plan geändert werden, oder Sie handeln bezüglich der nachträglichen Baugenehmigung mit dem BOA eine Befreiungsentscheidung (§ 31 Abs. 2 BauGB) aus.
Guten Rutsch,
M. Büttner





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