Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dipl.jur.J.Bosten am 09 April, 2005 um 19:56:54

Antwort auf: Re: Grenzbebauung von k.D. am 24 Februar, 2005 um 20:44:02:

Sie können aber den Vermieter darauf aufmerksam machen, daß Sie im Falle einer durch ihn abgegebenen Genehmigung, durch den eventuellen Lärm, sich eine Mietminderung vorbehalten. Dann müßte sich Ihr Vermieter überlegen ob er sich wegen der Zustimmung des Bauwerkes mit dem Nachbarn wegen des von ihm erzeugten Lärms oder anderer Beeinträchtigungen auseinandersetzten will.




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