"Verjährung" von Baugenehmigungen


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Abgeschickt von Thorsten F. am 29 Dezember, 2005 um 13:38:22

Guten Tag,

gibt es eine "Verjährungsfrist" für Baugenehmigungen von Nebenanlagen?
Ein Beispiel:
Eine umfangreiche Funk-Antennenanlage (mit Stahlgittermast über 20m Höhe) wird für ein Wohngebiet genehmigt und gebaut. Da der Mast nach einigen Jahren verwittert ist, wird die Anlage demontiert. Nach 15 Jahren wird die Entscheidung getroffen, einen 1:1 identischen Funk-Sendemast an die gleiche Stelle zu bauen. Da die Bebauung der Nachbarschaft in diesen 15 Jahren wesentlich zugenommen hat, stellt sich die Frage: Ist die alte Baugenehmigung nach wie vor gültig? Oder ist eine neue Genehmigung einzuholen, selbst wenn die Anlage 1:1 identisch sein soll?

Mit den besten Grüßen für das kommende neue Jahr
Th.F.



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