Beantwortungsfrist von Einspruechen


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Abgeschickt von Ralph Wunderlich am 30 Dezember, 2005 um 03:53:45

Hallo zusammen!
Wenn man einen Gebuehrenbescheid bekommt mit dem Hinweis, dass ein Einspruch nicht von der Zahlungsverpflichtung entbindet, also wenn man die Gebuehr zahlt und dann in Einspruch gegen den Bescheid geht, wie lange hat die Behoerde Zeit, den Einspruch zu beantworten und den Bescheid gegebenenfalls zu korrigieren? Gibt es da auch fuer Behoerden Fristen gemaess entsprechender Gesetze und Verordnungen? Im konkreten Fall wurde eine Abwasseranschlussgebuehr gezahlt und gleichzeitig dagegen Einspruch eingelegt, weil bei der Berechnung definitiv ein Fehler gemacht wurde. Der Einspruch liegt mittlerweile 2 Monate zurueck, die Behoerde hat aber bis heute noch nicht darauf reagiert.
Vielen Dank.
Ralph



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