Wegerecht/Räum- u. Streupflicht


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Abgeschickt von Günter Braun am 30 Dezember, 2005 um 16:17:04

Hallo zusammen,
das Grundstück hinter uns ist nur durch ein Geh- und Fahrrecht durch unser Grundstück zu erreichen. Somit wird die Zufahrt zu unserer Garage auch vom Nachbarn benutzt. Das ist notariell verbrieft.
Wie sieht das mit der Räum- und Streupflicht für die Zufahrt aus? Gilt die für beide Benutzer oder nur für den Eigentümer?
Anzumerken ist, daß wir diese Zufahrt max. zu 10% nutzen, aber alle Kosten für Pflasterung etc. alleine getragen haben.

Es wäre schön, eine Antwort zu erhalten.
Günter



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