könnte schwer werden


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Abgeschickt von Jojo am 30 Dezember, 2005 um 19:52:29

Antwort auf: Bauen in dritter Reihe von Jutta Perske am 30 Dezember, 2005 um 14:56:55:

Hallo,

das Bauamt hat vermutlich Recht. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann muss sich Euer Haue nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.
Danach kann man Euer Vorhaben ablehnen, wenn es sich nicht einfügt. Ablehungsgründe könnten sein:
- wie viel Fläche Eures Grundstücks wird bebaut? Wenn schon 2 Häuser draufstehen und ein drittes dazu soll, dann bleibt vermutlich nicht viel Platz für Grünflächen. Wenn die Nachbargrundstücke nur zu 30% bebaut sind, dann dürft Ihr nicht das Grundstück zu 50% zubauen
- Gibt es nach hinten Baufluchten? Wenn Euer haus deutlich weiter in den Garten hineinreicht als es bei den Häusern auf den Nachbargrundstücken der Fall ist, so wäre auch das ein Ablehnungsgrund
- Wie lang wird die Einfahrt zu Eurem Haus? Die Gemeinde kann Einfahrten von z.B. hundert Metern ablehnen, weil dadurch zu viel Verkehr und Unruhe in das Gartenland der Nachbarn gebracht würde.

Das sind dann auch schon die 3 wichtigsten Ablehnungsgründe. Als faustformel kann man folgendes sagen: Alles, was schon mindestens 2 Nachbarn gemacht haben, dürft Ihr auch. Mehr aber nicht.
... muss aber nicht heissen, dass die Gemeinde Euer Vorhaben wirklich ablehnt. Ggf. hat sie ein gewisses Interesse, Euer Vorhaben zu genehmigen. Das ist dann die Prüfung...

Jojo


: Also, ein Grundstück (Bauland) liegt im hinteren Teil des Gartens.
: Nach vorne zur Straße stehen schon 2 Häuser, es würde hinten aber noch ein Haus hinpassen.
: Wasser- und Stromversorgung und Zufahrt wären auch kein Problem.
: Für diese Gegend gibt es keinen Bebauungsplan.
: Kann man diesen Bau mit der Begründung ablehnen "Hier wurde bis jetzt nur in 2 Reihen gebaut, der Antrag muss erst geprüft werden."
: Wonach wird denn hier geprüft? Ob ein drittes Haus noch schön aussieht?
: Für mich klingt das nach Wilkür, oder gibt es tatsächlich Gründe warum von einer solchen Bebauung abzuraten ist?
: Hatte mich mit einem Freund sehr in der Wolle, der meinte dies wäre nun mal deutsches Recht....das sehe ich aber nicht so!
: Wie empfindet ihr den Fall?





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