nein, nicht wirklich


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Abgeschickt von Jojo am 30 Dezember, 2005 um 20:01:22

Antwort auf: Bodenplatte über Grundstücksgrenze von Hr. Karl am 26 Dezember, 2005 um 15:50:16:

Der Käufer hat das Grundstück so gekauft, wie es war. Dazu gehört dann auch, dass Eure Bodenplatte 30 cm auf seinem Grundstück steht. Wenn er bauen will und die Platte im Weg ist, dann muss er die auf seine Kosten fachgerecht beseitigen. Ansonsten hat er sie zu dulden, wenn ihm dadurch keine Nachteile entstehen.
Ich habe zur Zeit einen ähnlichen Fall. Habe ein Grundstück gekauft, das an der Grenze bebaut werden soll. Auf dem Nachbargrundstück steht bereits seit 100 Jahren ein unterkellertes Haus. Was man beim Grundstückskauf nicht sah war die krumme Kellerwand. Die ist so krumm, dass sie auch einige cm auf unserem Grundstück steht. Soll ich nun dem Nachbarn sagen, dass er sein Haus abreissen muss, nur weil seine Kellerwand 5 cm auf unserem Grundstück steht? das ist in solchen Fällen immer eine Sache der Verhältnismäßigkeit. Um uns 0,5 m² mehr Kellerfläche zu ermöglichen kann ich keinen zwingen, ein haus abzureissen oder für etliche tausend EUR umzubauen.

gruß,

Jojo

: Die Bodenplatte eines Einfamilien-Hauses (in RLP) ragt einige cm über die Grundstücksgrenze. (Die Hauswand befindet sich innerhalb der Grenze.)

: Der Alt-Eigentümer des Nachbar-Grundstücks hat die Bodenplatte über 30 Jahre nicht beanstandet, da sie ja tief unter der Erde lag.

: Jetzt wurde das Nachbar-Grundstück verkauft. Könnte der neue Eigentümer jetzt noch irgendwelche Ansprüche geltend machen??

: Vielen Dank!





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