Treppenmauer verletzt Abstandsfläche


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Abgeschickt von H.P. am 31 Dezember, 2005 um 15:26:59

Hallo,

wir haben 2003 ein Fertighaus mit 3m Abstand zum Nachbargrundstück gebaut. Auf dieser Seite befindet sich auch unsere Haustüre. Aufgrund von Geländegefälle zu Nachbargrunsstück mussten wir eine Treppe über eine Etage von Carport bis zu unsere haustüre aufmauern. Diese hat einen Abstand von 1,50m. Da wir gerne einen Windfang haben wollten, habe ich mit meinem Nachbarn besprochen eine Mauer an der Treppe bis 90cm über dem Eingangspodest hoch um dann darauf einen Winfang mit Vordach zu setzten. Er gab mir die Hand und sagte, es wäre OK. Kaum stand die Mauer, war es nicht mehr OK und nach einem Ortstermin mit der Bauaufsicht war klar, die Mauer verstösst gegen die HBO Hessen und mein Nachbar gibt in keinem Fall eine Zustimmung. Passend zum Sylvester habe ich heute von der Bauaufsicht die Sache schriftlich bekommen mit der Auflage die Mauer bis zum März abzureissen.
Nun habe ich mich vor dem Ortstermin mit der HBO ja befassen müssen und den Leuten von der Bauaufsicht folgende Massnahme zum Erhalt der Mauer beschrieben: Ich setze die gleiche Mauer 2x2.5m auf die Grundstücksgrenze, gebe eine Rückwand, ein Dach und eine Tür dazu und es wäre nach HBO $6 Absatz10 Punkt 4 ein Gebäude untergeordneter Bauart z.B. um Fahräder reinzustellen, und dieses dürfte bis zu einer Gesamtgrenzfläche von 5qm auf der Grundstückstgrenze stehen. Damit wäre es keine Treppenmauer mehr, sondern ein kleines Gebäude.

Hat jemand eine Ahnung, ob ich mit dieser vermutung richtig liege? Eiegntlich haben mit die Leute von der Bauaufsicht beim Ortstermin schon durch die Blume zu verstehen gegeben, dass es damit OK ist.

Grüße

Harry




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