Abgeschickt von Passau am 02 Januar, 2006 um 13:01:07
Antwort auf: von Thorsten F. am 29 Dezember, 2005 um 13:38:22:
Mit der erstmaligen Errichtung der Anlage ist die Baugenehmigung "verbraucht"; durch den Abbau ist auch der Bestandsschutz erloschen. Für den Wiederaufbau ist damit eine neue Baugenehmigung erforderlich, auch wenn die Anlage wieder genauso aussieht, wie die einmal genehmigte.