Abwendung des Vorkaufrechts


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Abgeschickt von Herr Niederle am 02 Januar, 2006 um 22:26:14

Hallo,
Ich bin kurz vor der notariellen Beurkundung bzw.
kauf eines Grundstückes im Aussenbereich.


Kurze Erläuterung:

möchte ein Grundstück kaufen welches im Flächennutzungsplan als Wohngebiet
ausgewiesen ist aber im Aussenbereich liegt. Es ist in naher Zukunft(ca. in
5 Jahren spätestens) mit der Aufnahme eines Bebauungsplans zu rechnen.

kann man den §27 BauGB mit der Verplichtung,das Grundstück gemäß dem zu erwartenden Bebauungsplans gegen § 24 BauGB Abs 1 Ziffer 5 durchsetzen?

muss ich, damit § 24 Abs 1 Ziffer 5 nicht greift im notarielllen Kaufvertrag etwas
beachten?
was würden sie im schon jetzt im notariellen Vetrag fixieren um das Vorkaufsrecht, welches bis jetzt von der Gemeinde/Stadt noch nicht ausgesprochen wurde,zu vermeiden/erschweren /um einen Negativbescheid zu erhalten.
über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
vielen Dank im vorraus für Ihre Bemühungen!!!
viele Grüße
A. Niederle




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