Re: Schadensmeldung Wasserschaden


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Abgeschickt von Foni am 03 Januar, 2006 um 12:07:07:

Antwort auf: Schadensmeldung Wasserschaden von Michael am 02 Januar, 2006 um 20:05:01:

Die Versicherer muß die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Wenn Sie den Schaden schon behoben haben, bevor er gemeldet wurde, ist dies sicher ein Grund die Regulierung, wenn der Nachweis hierzu fehlt, abzulehnen. Wie sich im Schadensfall zu verhalten ist, ist in den Versicherungsbedingungen (Police) geregelt.




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