Re: Eingefrorene Heizung


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Abgeschickt von MTK.@franzen.net am 03 Januar, 2006 um 13:33:55:

Antwort auf: Eingefrorene Heizung von Gabi am 19 Dezember, 2005 um 16:06:59:

Bei Kenntnis ist der Makler verpflichtet sein Wissen mitzuteilen, was aber schwer nachzuweisen ist. Eine eingefrorene Heizung kann die Anlage an vielen Punkten schwächen sei es durch Haarrisse die erst später zu Schäden führen oder Schimmel hinter den Tapeten etc. zumindest zeigt das einen schlecjten Pflegezustand, der sicher auch in anderen Punkten zutrifft auch wenn dies jetzt noch nicht merkbar ist.


: Ist ein Makler verpflichtet, dem Kaufinteressenten mitzuteilen, dass in dem zum Verkauf angebotenen, derzeit leer stehenden Haus vor 2 Jahren einmal die Heizung eingefroren und ein Heizkörper geplatzt war? Welche bisher nicht sichtbaren weiteren Schäden könnten dabei aufgetreten sein und wer haftet für diese?





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